hallo Herr Bußmann,
ich gehe bei Ihnen insoweit mit, dass es natürlich Fälle gibt, bei denen die Betrachtung der Lagerung detaillierter erfolgen muss und der Fachplaner hier in der Pflicht ist. Wenn ich weiß, dass der IndBauR Tab. 1 in Abschnitt 6 eine Brandbelastung qR = 300 kWh/m2 zugrunde liegt, ich aber hochenergetische Kunststoffe habe, kann ich nicht mehr im vereinfachten Verfahren bewerten. (Ebenso bei der von Ihnen zitierten Autoreifenlagerung.)
Dennoch bleibe ich dabei: die MKLR zielt auf gemischten Sekunärstoff undefinierter Zusammensetzung hin, der besondere Gefahren mit sich bringt, sei es durch Verunreinigung, oder nur durch die Mischung und Geometrie der Teile.
Es wäre ja ähnlich, als wenn ich ölverschmutzte Hobelspäne mit einem Massivholz-Blocklager vergleichen wollte.
Ich denke, ein bisschen gesunden Sachverstand sollten wir bei uns Planern doch noch vorfinden können? Das nun behördlich "von Oben" zu reglemntieren und anders zu interpretieren, hilft vielleicht schwächer ausgebildeten Sachbearbeitern (die ja aus Kostengründen auch bei Behörden, aber auch unter den Planern, immer öfter zu finden sind - leider!!), aber nicht den Schutzzielen dienen.
Sie selbst schreiben ja, dass Sie sich auch überraschen lassen müssen, wie die Kollegen entscheiden. Bei Ihnen sehe ich den Sachverstand, der sich kritisch damit auseinandersetzt, aber ist der durchgängig und lässt der sich diktieren, in dem man einfach Vorschriften zweckentfremdet über alles drüber stülpt?
Ich denke, das ist der falsche Weg. Das ist der Weg, der den Brandschutz, berechtigter Weise, in Verruf bringt und die Akzeptanz schwinden lässt.
mfg
der Feuerteufel